Sichern Sie sich jetzt den Zuschuss des Staates!

Sie haben endlich das Traumhaus gefunden und eine Zusage erhalten!? – Dann schauen Sie schnell nach, ob Sie sich noch die staatliche Förderung des Baukindergeldes sichern können! Bei dem Baukindergeld der KfW handelt es sich um einen Zuschuss aus Mitteln des Bundes zur Förderung von Familien mit (minderjährigen) Kindern, die erstmalig Wohneigentum zur Eigennutzung erwerben möchten.

Wer erhält die Förderung?

  • Familien und Alleinerziehende mit (minderjährigen) Kindern in einem Haushalt
  • mit einem Haushaltseinkommen von max. € 90.000 bei einem Kind plus € 15.000 für jedes weitere Kind

 

Wofür können Sie das Baukindergeld der KfW beantragen?

  • Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
  • Ob Haus oder Eigentumswohnung bauen oder kaufen, die gemietete Wohnimmobilie kaufen – ganz egal, Hauptsache Sie ziehen selbst ein oder wohnen darin!

 

Wieviel Fördermittel erhalte Sie?

  • 12.000 € Zuschuss pro Kind insgesamt (verteilt über 10 Jahre, d.h. jährlich 1.200 €)

 

Wie bekommen Sie das Baukindergeld der KfW?

  • Einfach online beantragen nachdem Sie eingezogen sind! (Maximal 6 Monate nach Einzug)

 

Laut Mitteilung der KfW wird die Frist zur Förderung mit Baukindergeld um 3 Monate verlängert. Bisher galt, dass die erteilte Baugenehmigung, der frühestmögliche Baubeginn oder der Abschluss des Kaufvertrages spätestens auf den 31.12.2020 datiert sein musste – das wurde nun bis zum 31.03.2021 verlängert.


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FAQs zum Baukindergeld

Merkblatt Baukindergeld bis 21.1.2021

Merkblatt Baukindergeld ab 22.1.2021