Egal, ob beim Einzug oder beim Auszug – mit dem Übergabeprotokoll halten Sie den Zustand der Wohnung auf einfache Art und Weise fest. Daher stellt das Übergabeprotokoll einen der wichtigsten Punkte beim Einzug in bzw. Auszug aus einer Immobilie dar – auch wenn es nicht rechtlich verpflichtend ist. Denn in diesem, auch Abnahmeprotokoll genannten, Dokument werden alle Mängel, die bei der Wohnungsübergabe auffallen, schriftlich festgehalten. So wissen beide Parteien, Mieter und Vermieter, genau woran Sie sind und was eventuell ausgebessert werden muss. Das Übergabeprotokoll ist daher eine wichtige und wertvolle Absicherung für den Ernstfall eine Absicherung.

 

Das sagen die Immobilien-Profis von Hust & Herbold dazu:

„Die Wohnungsübergabe gibt Ihnen als Mieter noch einmal die Möglichkeit, Mängel, die Ihnen bei der Besichtigung nicht aufgefallen sind, zu entdecken. Solche Mängel sind zum Beispiel kaputte Rollläden, beschädigte Fliesen oder Schimmel“, erläutert Christian Müller, Immobilienökonom und Geschäftsführer des Karlsruher Immobilienmaklerunternehmens Hust & Herbold und betont: „Deswegen sollten Sie die Immobilie sehr genau prüfen. Denn bleiben Mängel unentdeckt und werden nicht in das Protokoll aufgenommen, bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen.“

Hat der Vermieter selbst ein Übergabeprotokoll mit dem bisherigen Mieter angefertigt, so kann er nun genau nachweisen, ob die Schäden durch eben diesen entstanden sind. Ist dies der Fall, haftet der Mieter dafür, genauso wie für verloren gegangene Schlüssel. „Die Anzahl der übergebenen Schlüssel muss genauso unbedingt in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden wie die verschiedenen Zählerstände von Wasseruhren, Heizungen und Stromzählern“, so Müller.

Es kann natürlich auch sein, dass der Vermieter ein Übergabeprotokoll verweigert. Dann haben Sie die Möglichkeit, das Protokoll zusammen mit einem neutralen Zeugen anzufertigen.

 

Unser Tipp für Sie

Bei der Wohnungsprüfung sollten Sie nichts aussparen. Gehen Sie die folgenden Fragen durch: Funktionieren alle Elektro-Geräte? In welchem Zustand befinden sich Böden, Wände und Türen inklusive Schlössern? Lassen sich die Rollläden problemlos bedienen? Spült die Toilette richtig? Und wie steht es um die Wasserhähne und Dusche? Fällt Ihnen dabei etwas auf, halten Sie es im Protokoll fest.

 

Haben Sie Fragen rund um die Immobilie?

Dann kontaktieren Sie die Experten von Hust & Herbold unter Telefon 0721 98749-0 oder per E-Mail an info@hust-herbold.de.