Die erste eigene Wohnung: Für viele junge Leute wird dies zum Thema, wenn sie ihre Ausbildung oder ein Studium außerhalb ihres Wohnorts planen. Vor Beginn des neuen Lebensabschnitts mit eigenem Klingelschild ist eine Menge zu beachten. sieben Tipps für den reibungslosen Start ins Mieterleben


Ob Studium fernab des Heimatorts oder Berufsausbildung in der nächstgrößeren Stadt: Viele junge Menschen haben nach ihrem Schulabschluss den Wunsch, ihr Elternhaus zu verlassen und auf eigenen Füßen zu stehen – samt eigener Wohnung, versteht sich. Der Schritt ins Ausbildungsleben ist ohnehin in der Regel turbulent, daher sind Schulabgänger mit diesem Wunsch gut beraten, sich frühzeitig einen Überblick darüber zu verschaffen, was sie beim Umzug in die erste eigene Wohnung beachten sollten. Sieben Punkte, auf die Miet-Anfänger achten sollten:

 

Wie teuer darf die erste Wohnung sein? Kassensturz

Mit dem Umzug in die erste Wohnung müssen viele Schulabgänger zunächst lernen, mit ihrem Geld zu wirtschaften. Damit der finanzielle Rahmen nicht allzu eng wird, ist es sinnvoll Kassensturz zu machen: Wie viel habe ich monatlich zur Verfügung, wie viel gebe ich in etwa aus? Letzteres ist gar nicht so einfach zu kalkulieren, wenn Aufzeichnungen fehlen. Hier können Eltern behilflich sein, die ein Haushaltsbuch führen und darin ihre Einnahmen und Ausgaben erfassen. Wer nur sehr geringe Einnahmen hat, sollte auch prüfen, ob möglicherweise BaFöG gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz als Förderung infrage kommt. Auch Wohngeld kann eventuell helfen, die Wohnkosten zu stemmen.

Tipp: Bei schmalem Budget ist es sinnvoll, beim örtlichen Bezirksamt, Sozialamt oder Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, zuständig ist je nach Region das örtliche Bezirksamt, das Sozialamt oder das Wohnungsamt. Er berechtigt dazu, in eine öffentlich geförderte Wohnung mit niedriger Miete zu ziehen und erhöht die Chancen bei der Suche nach einer preiswerten Unterkunft.

 

Wie komme ich an eine Wohnung? Gut vorbereitet suchen

In gefragten Studentenstädten und in den Metropolen ist es oftmals sehr schwierig, eine preiswerte Wohnung zu finden. Umso wichtiger ist es daher, einen guten Eindruck bei den Wohnungsbesichtigungen zu hinterlassen und ordentliche Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Dabei hilft es, sich frühzeitig um die Wohnungssuche zu kümmern und auch die Bewerbungsunterlagen sorgfältig zusammenzustellen. Wichtig zu wissen: Die meisten Vermieter verlangen eine Mieterselbstauskunft. Persönliche Fragen wie etwa zur Religionsangehörigkeit oder einem späteren Kinderwunsch müssen Sie, als potentiellen Mieter nicht oder dürfen Sie auch unrichtig beantworten. Zudem müssen bei Schulabgänger unter 18 Jahren die Eltern den Mietvertrag mit unterschreiben.

Tipp: Um die Chancen auf den Zuschlag für eine Wohnung zu erhöhen, kann es hilfreich sein, sich mit den Eltern abzustimmen und diese als Bürgen anzugeben. Auch eine Mietkautionsbürgschaft der Eltern ist eine Überlegung wert.

 

Enthält der Mietvertrag teure Stolpersteine? Aufs Kleingedruckte achten

Hat es mit der Wohnungssuche geklappt, geht es daran, den Mietvertrag genau zu lesen, um teure Stolperfallen zu vermeiden. Üblicherweise enthält er folgende Eckpunkte, die es zu prüfen gilt:

  • Mietkaution (diese darf drei Nettokaltmieten nicht übersteigen)
  • Eine Kündigungsfrist von drei Monaten
  • Vorgaben zur Instandhaltung: Welche Kleinreparaturen sind laufend und welche Schönheitsreparaturen bei Auszug vorgesehen?
  • Auflistung der Nebenkosten (Achtung: Kosten für die Hausverwaltung und Instandhaltung sind nicht vom Mieter zu tragen)
  • Quadratmeterangaben (stimmen diese mit der tatsächlichen Wohnfläche überein?)
  • Angaben zur Miete: Ist eine Mindestmietdauer oder Befristung vorgesehen?

Ist mit dem Mietvertrag alles in Ordnung, kann unterschrieben werden – und dann geht es im nächsten Schritt zur Wohnungsübergabe.

Tipp: Bei der Wohnungsübergabe hilft ein Übergabeprotokoll. Hier können Sie eventuelle Mängel vermerkn. Auch die Zählerstände sowie die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel können Sie notieren.

 

An alles gedacht? Gut organisiert umziehen

Die Schlüssel sind ausgehändigt, die Vorfreude wächst. Doch vor dem ersten Abend in der neuen Wohnung steht noch eine Menge Arbeit an: So müssen nicht nur schon vorhandene Möbel in die Wohnung verfrachtet werden, sondern möglicherweise auch vieles neu gekauft werden. Besonders wichtig in dicht bebauten Quartieren, in denen Parkplätze Mangelware sind ist das Einrichten einer Halteverbotszone. Diese sollte spätestens zwei bis drei Wochen vor dem Umzug beim örtlichen Straßenverkehrsamt beantragt werden, mitunter ist auch das Bezirksamt oder Landratsamt zuständig. Das kostet zwar Gebühren, erleichtert den Umzug aber enorm.

Tipp: Unsere Checkliste Umzug hilft dabei, nichts wichtiges aus den Augen zu verlieren.

 

Was ist mit Strom, Internet und Co.? Vergleichen hilft beim Sparen

Ob Strom oder Internetanschluss: Um beides müssen sich Mieter kümmern, bevor sie umziehen. Je nach Art der Heizung kommt auch noch ein Gasvertrag hinzu. Dabei gilt: Erst Angebote vergleichen, damit Vertrag abschließen. Das schont das monatliche Budget fürs Wohnen.

Tipp: Beim Angebotsvergleich sollten Sie nicht nur die Kosten, sondern auch die Kündigungsfristen beachten.

 

Schon umgemeldet? Die Behörde wartet

Wer umzieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen beim örtlichen Einwohnermeldeamt ummelden. Dafür ist eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich, die der Vermieter üblicherweise automatisch aushändigt. Wichtig zu wissen: Wer ein Auto hat, muss auch dieses ummelden.

Tipp: Studierende und Auszubildende sollten vor der Ummeldung mit ihren Eltern abklären, ob sie einen Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden. Denn das kann steuerlich relevant sein und bei Geschiedenen auch auf die Zahlung des Kindergeldes auswirken.

 

Risiken im Blick? Die wichtigsten Versicherungen

An Versicherungen denken junge Leute beim Umzug nicht unbedingt als erstes, dennoch sollte das Thema nicht unter den Tisch fallen. So empfehlen die Verbraucherzentralen unbedingt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die für alle Schäden einspringt, die man versehentlich verursacht und die schlimmstenfalls sehr kostspielig sein können. Je nach Wert der Wohnungseinrichtung kann zudem eine Hausratversicherung sinnvoll sein, die wahlweise auch Fahrräder einschließt, die außerhalb der Wohnung abgestellt werden.

Tipp: Vor dem Abschluss dieser beiden Versicherungen sollte zunächst geprüft werden, inwieweit vorhandene Policen der Eltern auch für den Nachwuchs in Ausbildung greifen, wenn dieser auszieht. Vielfach sind Studierende und Auszubildende auch dann noch mitversichert, mitunter spielt aber das Alter eine Rolle – oder der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für eine Erstausbildung.

 

Unser Tipp für Sie

Lassen Sie sich von den Mitarbeitern der Volkbank Karlsruhe Baden-Baden umfänglich zum Thema Versicherungsschutz beraten. Auf der Webseite finden Sie vorab alle Leistungen auf einen Blick. Oder schauen Sie sich unsere Video-Serie „Finanzen to go“ an. Hier bekommen Sie Finanzwissen einfach erklärt, so zum Beispiel das Thema Haftpflichtversicherung.

 

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