Bauvertrag: 12 Tipps, um Fallstricke zu vermeiden
Beim Projekt „Hausbau“ spielt der Bauvertrag eine überaus wichtige Rolle. Bauherren sollten dieses Vertragswerk daher sorgfältig prüfen, um mögliche Fallstricke beim Hausbau rechtzeitig zu erkennen. 12 Tipps rund um den Bauvertrag.
Nicht jeder Bauherr ist von Haus aus Jurist und kennt sich mit umfangreichen Vertragswerken aus. Genau das wäre hilfreich, wenn es um den Abschluss eines Bauvertrags geht. Schließlich handelt es sich beim Hausbau um die größte Investition, die Privatpersonen normalerweise tätigen. Was also tun? Der Bauherren-Schutzbund (BSB e.V.) nennt 12 Tipps, um Fallstricke in Bauverträgen zu vermeiden:
1. Vertragsart: Bauvertrag nach BGB, VOB-Vertrag oder Verbraucherbauvertrag?
Das 2018 reformierte Bauvertragsrecht sieht Vertragsarten vor, aus denen sich unterschiedliche Rechte und Pflichten für Bauherren und Baufirmen ergeben. Daher ist es wichtig, die Vertragsart zu kennen:
- Bauvertrag nach BGB: Dieser Vertrag gemäß 650 a BGB kommt sowohl beim Hausbau als auch bei einzelnen Gewerken (beispielsweise Dacherneuerung) infrage.
- Bauvertrag nach VOB: Um einen solchen Vertrag handelt es sich, wenn der Bauvertrag eine Klausel enthält, die sinngemäß festlegt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gilt. Zudem müssen diese Angaben dem Bauherrn ausgehändigt werden.
- Verbraucherbauvertrag: Diese Vertragsvariante gemäß 659 i BGB gilt ausschließlich für Privatpersonen, die ein Haus bauen oder umfassend umbauen lassen.
2. Vertragspartner: Stimmen die Angaben, wie steht es um die Bonität?
Es kommt vor, dass der Vertragspartner im Vertrag nicht der in den Verkaufsunterlagen genannte ist. Ein Abgleich ist daher sinnvoll. Zudem ist es ratsam, eine Wirtschaftsauskunft über die Baufirma einzuholen.
3. Vertragsgegenstand checken: Sind die Angaben eindeutig?
Seit der Reform des Bauvertragsrechts zum 1. Januar 2018 haben Bauherren Anspruch auf eine Baubeschreibung. Fehlen wichtige Aspekte darin, gelten gegebenenfalls die Angaben aus Prospekten der Baufirma.
4. Bauphase: Wie steht es um die Angaben zur Bauzeit?
Verbraucherbauverträge müssen entweder verbindliche Angaben zum Fertigstellungstermin oder Informationen zur Dauer der Bauzeit enthalten. Auf Nummer Sicher gehen Bauherren mit der Vereinbarung eines festen Fertigstellungstermins.
5. Kosten: Ist eine Festpreisgarantie enthalten?
Um Mehrkosten zu vermeiden, sollten alle Sonderwünsche im Vertrag berücksichtigt und ein Festpreis vereinbart werden. Zudem sollte auf versteckte Ausschlüsse bestimmter Kosten geachtet werden – beispielsweise bei Hausanschlüssen oder Genehmigungskosten.
6. Bezahlung: Wann erhält die Baufirma wie viel?
Verbraucherbauverträge beinhalten einen Zahlungsplan, bei dem die Höhe der Raten maximal 90 Prozent der Gesamtkosten beträgt. Zudem können Bauherren eine fünfprozentige Sicherheitsleistung durch den Unternehmer fordern, bevor sie die erste Abschlagszahlung vornehmen. Es ist empfehlenswert, die Zahlung nach Baufortschritt zu vereinbaren. Dabei sollten die Raten ungefähr dem Wert der jeweils erbrachten Leistungen entsprechen.
7. Vertragsstrafe: Welche Sanktionen gelten für die Baufirma?
Verzögert sich der Hausbau, kann das für Bauherren teuer werden. Es ist daher sinnvoll, eine Vertragsstrafe für den Fall zu vereinbaren, dass die Fertigstellung nicht fristgerecht erfolgt.
8. Abnahme nach Fertigstellung: Welche Form ist vorgesehen?
Es sollte eine förmliche Abnahme vereinbart werden. Diese sollte dann möglichst mit einem Sachverständigen erfolgen.
9. Unterlagen: Liegen alle technischen Unterlagen vor?
Verbraucherbauverträge sehen vor, dass der Bauherr alle technischen Unterlagen zum Haus erhält.
10. Verjährungsfrist: Was gilt bei Mängeln?
Innerhalb der Verjährungsfrist von fünf Jahren (Verträge nach VOB: 4 Jahre) müssen Baufirmen Mängel nachbessern, die nach der Abnahme aufgetreten sind. Rund ein Jahr vor Ablauf dieser Frist sollten Bauherren das Haus mit einem Sachverständigen auf mögliche Mängel hin untersuchen, um diese noch fristgerecht geltend machen zu können.
11. Absicherung: Liegt eine Gewährleistungsbürgschaft vor?
Der BSB empfiehlt, im Vertrag eine Gewährleistungsbürgschaft zu vereinbaren. Sie beträgt üblicherweise fünf Prozent der Gesamtkosten und wird in der Regel von einer Bank oder Versicherung gestellt.
12. Widerrufsrecht: Welche Vertragsform liegt vor?
Der Widerruf eines Bauvertrags ist nur möglich, wenn es sich um einen Verbraucherbauvertrag handelt. Ist das der Fall, können beide Vertragsparteien innerhalb von 14 Tagen ab Unterschrift widerrufen.
Tipp: Sie planen den Hauskauf mit einem Bauträger? In unserem Beitrag „Fallstricke in Bauträgerverträgen“ erfahren Sie, worauf Sie vor Vertragsabschluss achten sollten.