Im Rahmen des „Klimaschutzkonzepts 2030“ wurde vom Karlsruher Gemeinderat mit großer Mehrheit im Rahmen des „Klimaschutzkonzepts 2030“ ein Finanzvolumen in Höhe von jährlich zwei Millionen Euro für KlimaBonus Karlsruhe beschlossen und damit ein deutliches Zeichen gesetzt.
Aktuell macht der Energieverbrauch der privaten Haushalte etwa ein Viertel des Gesamtenergieverbrauchs im Stadtgebiet aus. Mit dem KlimaBonus Karlsruhe schafft die Stadt attraktive Anreize Investitionen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden anzustoßen. So kann das Förderprogramm einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Karlsruhe leisten.
Welche Vorhaben werden mit KlimaBonus Karlsruhe gefördert?
Ein Schwerpunkt der Förderung von KlimaBonus Karlsruhe ist das Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards. Diesen bezuschusst die Stadt, zusätzlich zum Bund, mit bis zu 17.000 Euro je Gebäude. Zudem werden einzelne Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung es Wärmeschutzes gefördert, zum Beispiel die Dämmung der Fassade, des Dachs oder der Austausch von Fenstern.
Die Zuschüsse betragen bis zu 4.000 € für das Einfamilienhaus, 1.000 € für jede weitere Wohneinheit und maximal 8.000 € je Gebäude. Verwenden Sie bei diesen Maßnahmen umweltfreundliche Dämmstoffe, erhöht sich die Förderung um bis zu 2.000 € je Gebäude. (Es sind bestimmte Fördervoraussetzungen einzuhalten.)
Eine weitere mit bis zu 4.000 € pro Gebäude geförderte Maßnahme ist der Umstieg von Einzelöfen auf eine Zentralheizung mit erneuerbaren Energien.
Auch für die Installation von Photovoltaikanlagen sind Zuschüsse von bis zu 2.500 € vorgesehen.
Wer ist antragsberechtigt?
Sie sind Eigentümer(innen) von einem Wohngebäude im Stadtkreis Karlsruhe und möchten eine Maßnahme im Sinne von KlimaBonus Karlsruhe durchführen? Dann sind Sie antragberechtigt. Die Möglichkeit der komplementären Förderung von Bund und Stadt ist sehr attraktiv.
Welche Gebäude sind förderfähig?
Förderfähig sind Wohngebäude in Karlsruhe, deren Bauantrag vor 1995 gestellt wurde. Die Förderung von Photovoltaikanlagen ist unabhängig vom Baujahr des Gebäudes.
Wann müssen Sie den Antrag stellen?
Grundsätzlich müssen Sie den Antrag für KlimaBonus Karlsruhe vor Beginn der Arbeiten stellen. Bei Photovoltaikanlagen können Sie den Antrag innerhalb von 1 Jahr nach Installation stellen.
Wie und wo können Sie den Antrag stellen?
Sie können den Antrag beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe stellen. Der Zuschuss ist bevorzugt digital mit entsprechendem Antragsformular einzureichen.
Nähere Infos erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe oder beim Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe
klimabonus@la.karlsruhe.de