Mietkaution: Die Möglichkeiten im Überblick
Für Mieter ist sie eher lästig, für Vermieter hingegen äußerst wichtig: Die Mietkaution. Welche Rechtsvorschriften gelten? Welche Möglichkeiten gibt es, worauf sollten Mieter und Vermieter jeweils achten?
Für Mieter stellt sie oft ein leidiges Thema dar. Die Rede ist von der Mietkaution, die Vermieter zu Recht bei Abschluss des Mietvertrags fordern. Das ist verständlich, denn schließlich kann die Kaution je nach Größe der Wohnung und örtlichem Mietniveau durchaus im fünfstelligen Bereich liegen – Geld, das wohl jeder Mieter lieber anders verwenden würde als es dem Vermieter als Sicherheit zu überweisen. Antworten auf vier wichtige Fragen zum Thema Mietkaution:
1. Wie hoch darf die Mietkaution sein und wann ist sie zu zahlen?
Vermieter sind berechtigt, bis zu drei Monatsnettokaltmieten als Kaution zu verlangen. Dabei dürfen Mieter die Zahlung auf drei Monatsraten verteilen, die erste Rate wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig. Wichtig: Die Mietkaution muss im Mietvertrag aufgeführt sein. Andernfalls kann der Vermieter zwar nachträglich eine Vereinbarung mit dem Mieter schließen, doch dieser ist nicht verpflichtet, sie auch zu unterschreiben.
2. Wie wird die Mietkaution gezahlt?
Üblicherweise zahlen Mieter die Kaution entweder in bar an den Vermieter oder überweisen den Betrag auf ein Konto des Vermieters. In beiden Fällen ist von einer Barkaution die Rede. Der Vermieter muss die Kaution gemäß § 551 BGB getrennt von seinem Privatvermögen verwahren. Alternativ können Mieter mit dem Vermieter vereinbaren, dass sie selbst ein Konto eröffnen und es dem Vermieter dann verpfänden oder mit Sperrvermerk versehen lassen.
3. Wie darf die Mietkaution angelegt werden?
Geht die Mietkaution auf ein Konto des Vermieters, muss er es insolvenzsicher anlegen. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Mietkaution im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vermieters vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist. Üblich sind Kautionskonten mit Sperrvermerk und drei Monaten Kündigungsfrist, die Kosten für die Kontoeröffnung liegen üblicherweise bei 15 bis 30 Euro, die Verzinsung orientiert sich am Zinssatz für Spareinlagen mit gleicher Kündigungsfrist und steht dem Mieter zu. Wichtig: Mieter dürfen vom Vermieter verlangen, dass er die insolvenzsichere Anlage nachweist.
Legt der Mieter die Kaution an, kann er sich mit dem Vermieter auch auf besser verzinste Alternativen wie etwa Bundesanleihen oder Tagesgeld einigen. . Theoretisch wären auch lukrativere Anlageformen wie zum Beispiel Investmentfonds oder Aktien möglich, aus Vermietersicht sind diese Varianten wegen der Kursrisiken jedoch eher nachteilig.
4. Welche Alternativen zur Mietkaution gibt es?
Nicht jeder Mieter hat ausreichende Ersparnisse, um die Mietkaution auf einmal oder in drei Raten zu zahlen. In solchen Fällen können sich Mieter und Vermieter auf eine Mietbürgschaft einigen, einen Anspruch darauf haben Mieter allerdings nicht. Das Prinzip der Bürgschaft: Mieter suchen sich einen Bürgen, der die Sicherheit im Bedarfsfall an den Vermieter auszahlt. Das Geld holt er sich anschließend von Mieter zurück. Diese können zwischen folgenden Varianten wählen:
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Mietbürgschaft einer Bank
Mieter können bei Banken eine Mietbürgschaft abschließen. Dafür verlangen die Kreditinstitute eine einmalige Abschlussgebühr sowie jährliche Gebühren, die von der Höhe der Kaution abhängen. Sie liegen üblicherweise bei 2 bis 5 Prozent der Kautionssumme, oft fordern Banken einen Mindestbetrag von beispielsweise 25 Euro. Wichtig zu wissen: Ohne ausreichende Bonität lehnen Banken eine Mietbürgschaft ab.
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Mietkautionsversicherung
Auch Versicherer bieten Mietbürgschaften an, für die auch die Bezeichnung „Mietkautionsversicherung“ üblich ist. Sie berechnen ebenfalls Abschluss- und Jahresgebühren, teilweise sind auch Pauschalen üblich. Die Kosten hängen auch von der Laufzeit der Bürgschaft ab, die Anforderungen an die Bonität der Mieter sind weniger streng als die der Banken.Tipp: Die Mietbürgschaft bietet sich auch als Übergangslösung an, falls Sie als Mieter noch auf die Kautionszahlung des bisherigen Vermieters warten.